Team-Inso Insolvenzanwälte
Team Inso – Insolvenzberatung und Schuldnerberatung
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Die Experten vom team-inso – Für Hamburg und Norddeutschland

Ihr Turnaround:
Insolvenz, Insolvenzantrag, Sanierungsplan, Insolvenzplan, Gläubigerberatung.

Eine Insolvenzverwalterin und ein Sanierungsberater sowie Wirtschaftsstrafrechtler.
Verena Vogt, Fachanwältin für Insolvenzrecht und Ralf Bednarek, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Strafrecht, einfach 360 Grad Insolvenzrecht! Insolvenzantrag, Insolvenzplan, Insolvenzanfechtung, Insolvenzstrafrecht und noch vieles mehr.

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Vor der Insolvenz

Insolvenz vermeiden
Raus aus den Schulden
Insolvenzverwalter wählen
Gläubigerantrag

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Während des Insolvenzverfahrens

Insolvenzplan
Schuldnervertretung gegen Insolvenzverwalter
Haftungsansprüche und Forderungen

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Anfechtungsgegner
und Gläubiger

Versagung der Restschuldbefreiung
Gläubigerausschuss
Insolvenzanfechtung

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Das
Insolvenzstrafrecht

Unternehmensinsolvenz
Beschuldigtenvernehmung
Durchsuchung
Strafrechtliche Ermittlungen

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Das Expertenteam für Hamburg und Norddeutschland.

VERENA VOGT

Frau Vogt berät als Fachanwältin für Insolvenzrecht Mandanten mit ihrem Spezialwissen aus ihrer über 17-jährigen Tätigkeit als Insolvenzverwalterin in über 3.000 Insolvenzverfahren.

RALF BEDNAREK

Herr Bednarek stellt bei der Mandantenberatung seine Spezialkenntnisse als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Strafrecht sowohl Verbrauchern und Einzelunternehmern als auch Geschäftsführern von Unternehmen jeglicher Größe zu Verfügung.

Insolvenzberatung und Schuldnerberatung
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Für ein unverbindliches Gespräch oder für weitere Informationen rufen Sie uns gerne an.
Sie erreichen uns von Montag – Donnerstag von 9.00 Uhr bis 17:00 Uhr
und Freitag
von 9.00 Uhr bis 16:00 Uhr.

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Fragen und Antworten rund um das Thema Insolvenz.

Eine Insolvenz kann notwendig sein, wenn Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen – etwa Miete, Rechnungen oder Kredite – und sich keine kurzfristige Besserung Ihrer Situation abzeichnet. Eine frühzeitige Beratung bei einer Schuldnerberatungsstelle kann helfen, Alternativen zu prüfen, bevor die Lage eskaliert.

Privatinsolvenz
Diese Option steht Privatpersonen offen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Regelinsolvenz
Diese betrifft Unternehmen, Selbstständige und ehemals Selbstständige, die aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Schulden haben.

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase von drei Jahren (seit Oktober 2020 verkürzt) werden die meisten Schulden erlassen. Davon ausgenommen sind jedoch:
– Geldstrafen und behördliche Bußgelder
– Unterhaltsrückstände, wenn sie durch vorsätzliches Fehlverhalten entstanden sind
– Schulden, die aus betrügerischen oder vorsätzlich unerlaubten Handlungen resultieren

Ein bestimmter Teil Ihres Gehalts bleibt Ihnen erhalten. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von der Pfändungstabelle ab, die jährlich zum 1. Juli aktualisiert wird.

Der pfändbare Betrag wird zur Tilgung der Schulden an den Insolvenzverwalter abgeführt. Die aktuellen Freibeträge erhalten Sie bei einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt.

Das hängt von den Umständen ab:
– Ist das Fahrzeug notwendig, um zur Arbeit zu gelangen, und gibt es keine zumutbare Alternative, kann es meist behalten werden.
– Hat das Auto einen hohen Wert und ist nicht zwingend erforderlich, kann es zur Insolvenzmasse gezählt und verwertet werden.

In den meisten Fällen erfährt der Arbeitgeber von der Insolvenz, da er:
– Lohnpfändungen oder Abtretungen umsetzen muss
– Als Drittschuldner im Verfahren eine Rolle spielt
– Bestimmte Zahlungsanweisungen befolgen muss

Eine vollständige Geheimhaltung ist daher in der Regel nicht möglich.

Solange Sie die Miete weiterhin pünktlich zahlen, dürfen Sie in Ihrer Wohnung bleiben.
Eine Kündigung allein aufgrund der Insolvenz ist gesetzlich nicht zulässig.

Ja, jeder hat das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Dabei gilt:
– Bestehende Girokonten sollten rechtzeitig in ein P-Konto umgewandelt werden.
– Auf dem P-Konto bleibt Ihnen ein gesetzlich geschützter Freibetrag zur Verfügung.
– Normale Girokonten können in der Insolvenz gesperrt oder gekündigt werden.
– Die Umstellung auf ein P-Konto sollte erfolgen, bevor eine Pfändung droht.

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase werden Sie schuldenfrei. Allerdings bleibt die SCHUFA-Speicherung der Insolvenz noch für drei Jahre nach der Restschuldbefreiung bestehen, sodass sich erst danach Ihr finanzieller Neustart vollständig realisieren lässt.

Ja, eine selbstständige Tätigkeit bleibt grundsätzlich möglich. Allerdings müssen Sie:
– Den Insolvenzverwalter über Ihre Pläne informieren
– Überschüsse, die den Pfändungsfreibetrag übersteigen, zur Schuldentilgung einsetzen
– Sich vorab rechtlich beraten lassen, um Fallstricke zu vermeiden